Informieren Sie sich hier über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gültig ab dem 1. Juni 2015

  1. Angebote:
    Unsere Immobilien-Angebote wurden aufgrund der uns erteilten Auskünfte unserer Vertragspartner erstellt. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Für ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere für bauliche, preisliche, steuerliche oder rechtliche Aussagen übernehmen wir keinerlei Gewähr und/oder Haftung. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen:
    Unsere vertraulichen Immobilien-Angebote und Informationen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
  3. Vorkenntnis:
    Falls Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.
  4. Entstehen des Provisionsanspruches:
    Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
  5. Folgegeschäft:
    Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
  6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs:
    Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. fällig.
  7. Provisionssätze:
    Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
    1. Kauf:
      Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 5% zahlbar vom Käufer.
    2. Erbbaurecht:
      Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer, entfallenden Erbbauzins, 3% zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.
    3. An- und Vorkaufsrecht:
      Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks 1% zahlbar vom Berechtigten.
    4. Vermietung und Verpachtung:
      Provisionsfreiheit für Mieter seit dem 1. Juni 2015
      • Die Anmietung von Wohnraum, der unter Vermittlung der Casa Real Estate Frankfurt erfolgt, ist für Mieter § 2 Abs.1a Wohn VermittG provisionsfrei.
      • Bei Gewerbemietverträgen bis zu fünf Jahren Dauer, 3 Monatskaltmieten zahlbar vom Mieter.
      • Bei Vertragsdauer über fünf Jahre 3% des Vertragswertes, maximal 3% der Zehnjahreskaltmiete zahlbar vom Mieter.
      • Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen, eine weitere Monatskaltmiete zahlbar vom Mieter.
      Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
  8. Tätigwerden für Dritte:
    Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
  9. Makleraufträge (Allgemein- oder Alleinauftrag):
    Makleraufträge mit der Firma Casa-Real-Estate Sigrid Dapprich in schriftlicher Form haben mit ihren dort getroffenen Vereinbarungen Vorrang vor diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Diese sind insoweit nur ergänzend hinzuzuziehen. Weitere anderweitige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
  11. Salvatorische Klausel:
    Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
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